Ulrike von Borries Stiftung (2012)
Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Kunst und Kultur sowie Förderung der Jugendhilfe.
Dieser Zweck wird verwirklicht durch Weitergabe der Mittel an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, insbesondere solchen Einrichtungen und Institutionen, die sich der musikalischen Früherziehung von Kindern und Jugendlichen in der Hansestadt Lübeck widmen.
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