Stiftungen der GEMEINNÜTZIGEN
Zurzeit werden von der GEMEINNÜTZIGEN 46 Stiftungen verwaltet, die soziale, kulturelle und wissenschaftliche Ziele verfolgen.
Anträge auf Förderung können von natürlichen Personen und Institutionen gestellt werden, die selbst wegen Verfolgung der in der Stiftungssatzung genannten Zwecke steuerbegünstigt sind.
Bitte füllen Sie unser Antragsformular aus und senden es unterschrieben mit den im Formular genannten Unterlagen (Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan) an DIE GEMEINNÜTZIGE. Beachten Sie, dass der Förderantrag drei Monate vor Beginn einer Maßnahme eingereicht werden sollte.
Zum Abruf der zugesagten Fördermittel füllen Sie bitte das Formular "Mittelabruf" komplett aus und schicken es inkl. Anlagen an die Buchhaltung der GEMEINNÜTZIGEN. Dies ist für Überweisung zwingend erforderlich.