Stipendienfonds und Dr. Margarethe Ihde Fonds

Die Stipendienfonds wurden aus dem Restvermögen älterer Stiftungen und dem Vermächtnis der 1980 verstorbenen Frau Dr. Margarethe Ihde eingerichtet. Studierende und Auszubildende können in der Schlussphase ihres Ausbildungsgangs ein zinsloses Darlehen beantragen, um sich möglichst ohne zusätzliche Nebentätigkeit auf ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.

Nach dem Willen von Frau Dr. Ihde sollten vorrangig Studierende der Medizin gegen zinslose Mietdarlehen in einem Studentenwohnheim untergebracht werden. Bis Frühjahr 2008 stand hierfür das Haus Moltkestraße 15 A mit acht Plätzen zur Verfügung. Da dieses Haus den heutigen Anforderungen nicht mehr genügte und eine Sanierung erhebliche Kosten verursacht hätte, entschloss sich die Vorsteherschaft zum Verkauf. Die Zinsen aus der Verkaufssumme sollen dem Bestimmungszweck der Stipendienfonds zur Verfügung stehen.

Anträge werden von einem Ausschuss bearbeitet. Dieser empfiehlt der Vorsteherschaft, ob und in welcher Höhe ein Stipendium vergeben werden kann. Zu den Kriterien gehört, dass die Bewerberinnen und Bewerber einen Bezug zu Lübeck haben, sei es, dass sie aus Lübeck stammen, in Lübeck wohnen, in Lübeck ihren Ausbildungsplatz haben oder sich mit einem aus Lübeck bezogenen Thema beschäftigen. Auch das Leistungsniveau und die finanzielle Situation werden berücksichtigt. Mit den Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmern wird ein Vertrag geschlossen, der den Zeitpunkt, die Zeitdauer und die Höhe der Rückzahlungsraten regelt.

Bei einer Bewerbung werden Lebenslauf und Zeugnisse bereits abgelegter Prüfungen erbeten. Außerdem soll aus Gutachten von zwei Dozenten oder Ausbildern hervorgehen, dass mit einem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung gerechnet werden kann.

 

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Verantwortlich: Angelika Richter