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Der Rechtsfürsorge e.V. Resohilfe ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein, der Hilfen für Straffällige und von Straftaten betroffenen Menschen anbietet. Gegründet 1841 als Tochterverein der Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit Lübeck beschäftigt sich der Verein schon seit über 150 Jahren mit dem Thema Straffälligkeit.
Wir sind Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) und im Schleswig-Holsteinischen Verband für Soziale Strafrechtspflege, Straffälligenhilfe und Opferhilfe.
Neben einer Übergangswohneinrichtung für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten verfügen wir über eine integrierte Sozialberatungsstelle, eine nach der Insolvenzordnung anerkannte Schuldnerberatungsstelle, eine Ausgleichs- und Konfliktschlichtungs-Stelle/Täter-Opfer-Ausgleich sowie über eine Stelle für Aus-, Fortbildung und Begleitung von Ehrenamtlichen in der Freien Straffälligenhilfe. Zudem bieten wir in der Justizvollzugsanstalt Lübeck Schuldnerberatung, Sozialberatung, einen Alphabetisierungskurs sowie Integrationsberatung für russischsprachige Inhaftierte an.
Die Lebenssituationen unserer Klient/innen sind neben dem Merkmal der Straffälligkeit, das für sich allein noch keinen Hilfebedarf impliziert, durch geringen Bildungs- und Berufsstand, hohe Verschuldung, Langzeitarbeitslosigkeit, eine zu beobachtende Arbeitsunfähigkeit, soziale Isolation, ungesicherte Wohnverhältnisse und Suchtmittelproblematik gekennzeichnet.
Hinzu kommt, dass auch Angehörige, Kinder und Lebenspartner/innen indirekt durch Straffälligkeit in soziale Not geraten können und der Beratung und Begleitung bedürfen.
Neben den Hilfen für Straffällige bieten wir im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs auch Hilfe für von Straftaten betroffene Menschen an.
Straffälligenhilfe ist Teil der sozialen Arbeit und will die soziale Integration, das Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dies kann nicht in Isolation und Aussonderung geschehen. Strafe allein, die sich an der Schwere der Schuld ausrichtet, ist nicht die adäquate Reaktion auf abweichendes Verhalten. Daher ist eine Angebotspalette von Hilfen nötig, die Freiheitsentzug – wegen seiner erwiesenermaßen schädigenden Einflüsse – vermeidet bzw. soweit wie möglich reduziert.
Das frühzeitige Einsetzen der Hilfen und rechtzeitig begonnene Entlassungsvorbereitungen bieten die beste Rückfallvorbeugung. Gerade die Übergangsphase von der Haft in die Freiheit ist für viele mit Schwierigkeiten verbunden.